Kosmetisches Bleaching anbieten: Rechtliche Grundlagen für Studios
Kosmetisches Bleaching anbieten: EU-Richtlinie, 0,1-%-Grenze, Abgrenzung zur Zahnheilkunde, Aufklärung und Werbung. Die Grundlagen für Studios im Überblick.

Kurz & knapp
Kosmetisches Bleaching ist nur mit Mitteln bis 0,1 % Wasserstoffperoxid (enthalten oder freigesetzt) erlaubt, so die EU-Richtlinie 2011/84/EU. Höhere Konzentrationen sind Zahnärzten vorbehalten. Studios dürfen keine Diagnosen stellen und keine Zahnerkrankungen behandeln. Wichtig sind außerdem Anamnese, Aufklärung, Hygiene und ehrliche Werbung. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Kosmetisches Bleaching ist ein gefragtes Zusatzangebot für Kosmetik- und Beauty-Studios. Wer es anbietet, bewegt sich aber in einem Bereich, in dem Zahnärztekammern genau hinschauen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Überblick.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr Angebot, Ihre Unterlagen und Ihre Werbung vor dem Start anwaltlich prüfen.
Die 0,1-%-Grenze
Die EU-Richtlinie 2011/84/EU regelt Zahnaufhellungsmittel als kosmetische Mittel. Entscheidend ist der Gehalt an Wasserstoffperoxid, ob enthalten oder freigesetzt:
| Gehalt an H₂O₂ | Rechtlicher Rahmen |
|---|---|
| bis 0,1 % | kosmetisches Mittel, frei verkäuflich und anwendbar |
| über 0,1 % bis 6 % | nur durch Zahnärzte bzw. unter zahnärztlicher Aufsicht, nicht für unter 18-Jährige |
| über 6 % | nicht als kosmetisches Mittel zulässig |
Auch Verbindungen wie Carbamidperoxid oder Natriumpercarbonat zählen über das freigesetzte Wasserstoffperoxid. Lassen Sie sich vom Lieferanten bestätigen, dass Ihr Gel die Grenze einhält.
Die Grenze zur Zahnheilkunde
Die Ausübung der Zahnheilkunde ist Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten. Für ein kosmetisches Studio heißt das:
- keine Diagnosen stellen, etwa zu Karies oder Zahnfleischerkrankungen
- keine Behandlung von Zahnerkrankungen
- bei Auffälligkeiten an eine Zahnarztpraxis verweisen
- keine Begriffe verwenden, die eine zahnärztliche Behandlung nahelegen
Die Bundeszahnärztekammer sieht Bleaching grundsätzlich als zahnärztliche Leistung, Zahnärztekammern gehen gegen Studios vor, die Grenzen überschreiten. Eine saubere Abgrenzung schützt Ihr Studio.

Anamnese und Aufklärung
Vor jeder Behandlung gehören dazu:
- ein Anamnesebogen zu Vorerkrankungen, Allergien, Schwangerschaft, Medikamenten und Zahnersatz
- eine Aufklärung über Wirkung, mögliche Empfindlichkeit, Grenzen und Haltbarkeit
- eine Einwilligung mit Unterschrift
- die Dokumentation der Ausgangs- und Endfarbe mit Farbskala
Bei Minderjährigen gelten besondere Regeln. Dental Beauty bleicht zum Beispiel ab 18, unter 18 nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern.
Werbung: ehrlich bleiben
- Keine Heilversprechen und keine Begriffe wie „schmerzfrei“ oder „ohne Nebenwirkungen“.
- „Bis zu“-Angaben als Maximalwerte kennzeichnen.
- Vorher-nachher-Bilder nur mit Einwilligung und ohne Bearbeitung.
- Klar machen, dass es sich um kosmetisches Bleaching handelt.
Wie die Dental Beauty Academy unterstützt
Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Richtlinien sind fester Bestandteil jeder Schulung der Dental Beauty Academy. In den Präsenzkursen gibt es zusätzlich einen Aufklärungsbogen für Kundinnen und Kunden und eine Händlerliste. Mehr im Artikel Bleaching-Schulung.
Fazit
Kosmetisches Bleaching ist mit Mitteln bis 0,1 % H₂O₂ möglich, wenn Studios die Grenze zur Zahnheilkunde respektieren. Keine Diagnosen, saubere Anamnese und Aufklärung, ehrliche Werbung und eine gute Schulung sind die Basis. Lassen Sie Ihr Angebot vor dem Start rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Ausbildung für kosmetisches Bleaching?
Eine staatlich geregelte Ausbildung gibt es dafür nicht. Eine fundierte Schulung zu Anwendung, Hygiene, Anamnese und Recht ist trotzdem dringend zu empfehlen.
Darf ich Gele mit mehr als 0,1 % verwenden?
Nein. Mittel mit mehr als 0,1 % bis 6 % Wasserstoffperoxid dürfen nur von Zahnärztinnen und Zahnärzten oder unter ihrer Aufsicht angewendet werden.
Darf ich Kundinnen und Kunden zu ihren Zähnen beraten?
Sie dürfen über das kosmetische Bleaching informieren. Diagnosen stellen und Zahnerkrankungen behandeln dürfen nur Zahnärztinnen und Zahnärzte. Bei Auffälligkeiten verweisen Sie an eine Praxis.
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